Die Beiträge des Ortsverband Bottrop werden satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Seit dem 20.03.2014 sind die Beiträge wie folgt gegliedert:
Beamte:
0,60% der monatlichen Bruttobezüge. Bei den Beamten wird der Beitrag
vom Grundgehalt einschließlich Amts- und Stellenzulage berechnet.
Familienzuschläge bleiben unberücksichtigt.
Beschäftigte: 0,60% der
monatlichen Bruttobezüge. Bei den Beschäftigten wird der Beitrag
ausschließlich vom Tabellenentgelt berechnet.
Rentner/Pensionäre: 8,00 € monatlich
Auszubildende: kostenlos für die Dauer der Ausbildung