Was ist eine JAV?

Die Jugend- u. Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden einer Dienststelle ein. Wenn z. B. Fragen zur Ausbildung oder zur Übernahme auftreten, dann ist die JAV der Ansprechpartner.

Die gewählten JAV-Mitglieder arbeiten Hand in Hand mit dem Personalrat zusammen und vertreten in den Personalratssitzungen die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden.

Eine JAV kann immer dann gebildet werden, wenn in einer Dienststelle mindestens fünf Beschäftigte unter 18 bzw. Auszubildende und/ oder Anwärter beschäftigt sind.

Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Wird ein JA-Vertreter in der laufenden Amtszeit 27 Jahre alt, bleibt er trotzdem bis zum Ablauf der Amtszeit im Amt.