Beiträge
        Folgende Mitgliedsbeiträge gelten:
        
          - 
             Der Gesamtbeitrag beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 0,9 Prozent der Dienstbezüge/ des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.
          
 
          - 
            Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Gesamtbeitrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt.
          
 
          - 
            Für Beamtinnen/Beamte im Ruhestand und für Rentnerinnen/Rentner sowie für Hinterbliebene beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Dienstbezüge/ des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der zuletzt im aktiven Dienst erreichten individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.
          
 
          - 
            Für Ausbildungskräfte beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 % der Vergütung des ersten Ausbildungsjahres.