Die Jugend- u. Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die
Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden einer Dienststelle ein.
Wenn z. B. Fragen zur Ausbildung oder zur Übernahme auftreten, dann ist
die JAV der Ansprechpartner.
Die gewählten JAV-Mitglieder
arbeiten Hand in Hand mit dem Personalrat zusammen und vertreten in den
Personalratssitzungen die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden.
Eine JAV kann immer dann gebildet werden, wenn in einer Dienststelle
mindestens fünf Beschäftigte unter 18 bzw. Auszubildende und/ oder
Anwärter beschäftigt sind.
Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre.
Wird ein JA-Vertreter in der laufenden Amtszeit 27 Jahre alt, bleibt er
trotzdem bis zum Ablauf der Amtszeit im Amt.